Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.